Anspruch auf Hebammenhilfe

Schwangerschaft

Während der Schwangerschaft können Hebammen die komplette oder die mit dem Gynäkologen geteilte Schwangerschaftsvorsorge übernehmen. Sie machen dabei alles,  was laut Mutterschaftsrichtlinien vorgesehen ist mit Ausnahme der drei Ultraschalluntersuchungen.

Sie stellen sicher, dass das Baby gut wächst, ertasten wie es liegt und ob genug Fruchtwasser vorhanden ist. 
Hebammen hören nach den Herztönen des Babys, messen den Blutdruck der Schwangeren und machen Blut- und Urinuntersuchungen.

Vor allem aber haben sie immer ein offenes Ohr für die werden Eltern und/oder Geschwister.

Geburt

Während der Geburt begleiten Hebammen die werdenden Eltern Zuhause, im Geburtshaus oder in einem Krankenhaus.

Im Krankenhaus hat man außerdem die Möglichkeit die Geburt von einer Beleghebamme begleiten zu lassen.

In jedem Fall solltet ihr euch schnellst möglich nach einer Hebamme umschauen, da vor allem Hebammen, die Geburtshilfe anbieten, sehr schnell ausgebucht sind.

Fehlgeburt & Schwangerschaftsabbruch

Wenn ihr eine Fehlgeburt erlitten habt oder euch für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden habt, ist es möglich Zuhause ganz in Ruhe und in schützender, intimer Atmosphäre mit Hilfe eurer Hebamme eine kleine Geburt zu erleben.

Und auch in der Zeit danach hast Du einen gesetzlichen Anspruch auf Hebammenhilfe, welche von den Krankenkassen übernommen wird.

Hebammentasche & Birkenstock

Wochenbett

Nach der Geburt hast du ebenfalls Anspruch auf eine Hebamme. In den ersten 10 Tagen kannst du deine Hebamme bis zu 2x täglich kontaktieren (z.B. kommt sie zum Hausbesuch, du rufst sie an oder ihr schreibt Nachrichten).

Bis zur 12. Lebenswoche des Babys hast du Anspruch auf bis zu 16 Kontaktaufnahmen und bis zum Ende der Stillzeit hast du Anspruch auf bis zu 8 weitere Kontaktaufnahmen.